Privatpraxis für Psychotherapie Jana Adam
Kosten
In meiner Praxis biete ich tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse für privat Versicherte, Selbstzahlende, Beihilfe-Versicherte und Mitglieder der Heilfürsorge an. Gesetzlich Versicherte kann ich unter bestimmten Bedingungen über das Kostenerstattungsverfahren behandeln. Bitte erkundigen Sie sich dafür bei Ihrer Krankenkasse über das Procedere und die erforderlichen Unterlagen.
Nach der ersten Kontaktaufnahme erfolgt ein Erstgespräch. Dieses dient dem gemeinsamen Kennenlernen und der genaueren Exploration der Symptomatik. Im Rahmen der ersten probatorischen Sitzungen wird die Problematik anhand diagnostischer Mittel betrachtet und es werden konkrete Behandlungsziele erarbeitet. Vor diesem Hintergrund wird auch geklärt, welcher Behandlungsumfang und welches Verfahren für die Erreichung der Ziele sinnvoll erscheint.
Danach wird ein individueller psychologischer Bericht verfasst und zur Begutachtung an die private Krankenversicherung oder die Beihilfestelle geschickt. Nach der Bewilligung durch die Versicherung kann mit der Psychotherapie begonnen werden.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung teilweise oder vollständig. Je nach Versicherung oder ihrem individuell abgeschlossenen Tarif, können die Anzahl der Therapiesitzungen die erstattet werden variieren. In einem Telefongespräch mit ihrer Krankenkasse erfahren Sie, ob Ihr Tarif die Kostenerstattung für eine Psychotherapie vorsieht, wie viele Sitzungen erstattet werden und welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie beachtet werden müssen. Bitte bringen Sie diese Informationen in Erfahrung und reichen die erforderlichen Unterlagen bei mir ein.
Die Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen ist in aller Regel problemlos. Teilen Sie Ihrer Beihilfestelle bitte nach der Terminvereinbarung zu unserem Erstgespräch mit, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen werden und bitten Sie um Zusendung der benötigten Antragsformulare. Anschließend werde ich den Antrag zur Psychotherapie an Ihre Beihilfestelle senden.
Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Polizeivollzugsbeamte, Beamte die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind sowie Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und Landesfeuerwehrschulen können eine Psychotherapie über die freie Heilfürsorge in Anspruch nehmen. Hierzu benötigen Sie von Ihrem Hausarzt eine Überweisung zu einem psychologischen Psychotherapeuten.
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den Berufsgenossenschaften übernommen, wenn Ihre Beschwerden durch einen Arbeits- oder Wegeunfall verursacht worden sind. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft über deren Bestimmungen und Bedingungen für eine Psychotherapie.
Eine psychotherapeutische Behandlung ist per Selbstzahlung möglich. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass Sie ohne weitere Wartezeiten die Therapie beginnen können und die von Ihnen bei mir in Anspruch genommenen Leistungen nicht in Ihren Krankenkassen-Unterlagen dokumentiert werden. Eine vorherige Konsultation des Hausarztes ist in diesem Fall nicht notwendig, aber ratsam.
Die Gebühren für Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt pro Sitzung 92,50 €. Die Anzahl der Sitzungen der Therapie orientiert sich in der Regel an der Behandlungslänge der gesetzlichen Versicherungen.